Ein Balkonkraftwerk, im Gesetz Steckersolargerät genannt, ist eine kleine Solaranlage, die ihren Strom über einen Wechselrichter in das Stromnetz der Wohnung gibt. Erlaubt sind nach § 8 Abs. 5a EEG bis 800 VA am Wechselrichter und bis 2.000 Wp an Modulen. In Berlin melden Sie das Gerät nur im Marktstammdatenregister an, dem amtlichen Register der Bundesnetzagentur. Eine Meldung bei Stromnetz Berlin, dem Netzbetreiber für die ganze Stadt, ist nicht nötig.
VA steht für Voltampere und beschreibt hier die Leistung, die der Wechselrichter höchstens abgibt. Wp heißt Watt Peak, also die Nennleistung der Module unter Normbedingungen. Mit einem Balkonkraftwerk können auch Mieter und Wohnungseigentümer ohne eigenes Dach Solarstrom im Haushalt nutzen.
Wer ein Haus mit eigenem Dach hat, erzeugt mit einer Dachanlage ein Vielfaches davon. Für beide Wege gelten eigene Regeln bei Anmeldung, Zähler und Vergütung.



