Auf einem Berliner Baudenkmal ist eine Solaranlage möglich, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks sie genehmigt. Ende 2025 standen rund 2.200 Anlagen auf Berliner Baudenkmälern, etwa 1.250 davon waren Steckersolargeräte (Monitoringbericht 2025 zum Masterplan Solarcity). Die Bauordnung stellt Solaranlagen zwar von der Baugenehmigung frei, das Denkmalrecht gilt aber weiter.
Den Maßstab für die Bezirke setzt der Solarleitfaden des Landesdenkmalamts, der im März 2023 als Kurzfassung und im Juli 2023 als Langfassung erschienen ist. Danach sind Solaranlagen auf dem überwiegenden Teil der Berliner Denkmale möglich, auch mit Standardmodulen. Ist eine Fläche vom öffentlichen Raum aus nicht einsehbar, gilt die Anlage in der Regel als genehmigungsfähig, solange die Montage nicht erheblich in die Bausubstanz eingreift.
Für Sie als Eigentümer ergibt sich daraus eine feste Reihenfolge. Zuerst klären Sie, ob das Haus geschützt ist, dann planen wir die Belegung, danach stellen Sie den Antrag, und montiert wird erst mit dem Bescheid.


