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Ziegeldach mit älteren blauen Solarmodulen und daneben neuen schwarzen Modulen
Solaranlagen mit Speicher

PV-Anlage in Berlin erweitern: neue Module, Zähler und Vergütung

Wir erweitern bestehende PV-Anlagen in Berlin und Potsdam um neue Module oder eine zweite Anlage. Bei Inbetriebnahme bis Ende 2026 erhalten neue Module bis 10 kWp 7,70 ct je kWh.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was planen Sie?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Für welches Gebäude?

Damit wir wissen, wie viel Dach und wie viel Verbrauch es gibt.

Welche Dachform hat das Haus?

Eine Schätzung genügt. Fotos können Sie später schicken.

Was soll dazugehören?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Anlage laufen?

Damit wir den Termin planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag und vereinbaren einen ersten Termin bei Ihnen oder per Video. Dieser erste Termin kostet nichts.

oder per E-Mail:kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de

Ist seit dem Bau Ihrer Anlage eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto dazugekommen, reicht der Strom vom Dach oft nicht mehr. Dann lässt sich die Anlage um weitere Module erweitern, auf einer freien Dachseite, auf der Garage oder auf einem Anbau. Für die neuen Module gilt der Einspeisesatz ihres eigenen Inbetriebnahmezeitraums. Gehen sie zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb, sind das bei Teileinspeisung 7,70 ct je kWh für Anlagen bis 10 kWp. Die Einheit kWp steht für Kilowatt Peak, die Nennleistung der Module.

Die bestehende Anlage behält ihren Satz bis zum Ende ihrer Laufzeit, also 20 Jahre plus den Rest ihres Inbetriebnahmejahres (§ 25 Abs. 1 EEG). Teileinspeisung heißt dabei, dass Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und nur den Rest ins Netz geben. Was sich durch die Erweiterung ändern kann, sind Zähler, Steuer und Netzanschluss, je nachdem, welche Schwelle die Leistung danach überschreitet.

Wir planen die Erweiterung, montieren Module und Wechselrichter, passen den Zählerschrank an und melden die neuen Module bei Stromnetz Berlin an. Bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister, dem amtlichen Register aller Stromerzeuger, helfen wir Ihnen mit den technischen Daten.

Am vorhandenen Wechselrichter oder als zweite Anlage

Die neuen Module kommen entweder an den vorhandenen Wechselrichter, oder sie bekommen ein eigenes Gerät und laufen als zweite Anlage neben der ersten. Der Wechselrichter ist das Gerät, das den Gleichstrom der Module in Wechselstrom fürs Hausnetz umwandelt. Die Tabelle stellt beide Wege nebeneinander.

Am vorhandenen Wechselrichter Mit eigenem Wechselrichter
Voraussetzung freie Eingänge, Leistungsreserve, neue Module passen elektrisch zu den alten Platz für ein zweites Gerät und im Zählerschrank
Vorteil kein zweites Gerät alte und neue Module beeinflussen sich nicht, Speicher später an einem Hybridwechselrichter möglich
Worauf achten Alter und Garantie des vorhandenen Geräts Kosten für das zweite Gerät, eigener Stromkreis
Passt oft bei jüngeren Anlagen mit großzügig bemessenem Wechselrichter älteren Anlagen und neuen Modulen auf einer anderen Dachseite

Heutige Module haben andere Spannungen und Ströme als ältere und passen deshalb oft nicht in einen bestehenden Strang, also eine Reihe hintereinander geschalteter Module. Bei älteren Anlagen führt der Weg darum meist über ein eigenes Gerät, oft einen Hybridwechselrichter, an den sich später ein Speicher anschließen lässt. Wie das bei einer bestehenden Anlage geht, steht auf der Seite Stromspeicher nachrüsten.

Damit Stromnetz Berlin den Strom aus beiden Teilen mit dem jeweils richtigen Satz vergüten kann, legen wir bei der Anmeldung fest, wie gemessen wird.

Ab welcher Leistung ändern sich Zähler, Steuer und Anschluss?

Für die meisten Schwellen zählt die Leistung der ganzen Anlage nach der Erweiterung. Über 7 kW wird ein Smart Meter Pflicht, ein Stromzähler, der seine Messwerte digital überträgt. Bis 30 kW gilt beim Netzanschluss eine kurze Antwortfrist, und bis 30 kWp je Wohneinheit bleiben die Einnahmen einkommensteuerfrei. Die Tabelle nennt alle Schwellen mit ihrer Grundlage.

Schwelle Was dann gilt Grundlage
mehr als 7 kW Smart Meter wird Pflicht; Ihr Anteil höchstens 50 € im Jahr bis 15 kW, 110 € bis 25 kW, 140 € bis 100 kW, für eine Steuerbox höchstens 50 € dazu § 29 Abs. 1 Nr. 2 b, § 30 MsbG
bis 30 kW mit bestehendem Hausanschluss Netzbetreiber antwortet binnen 1 Monat, danach ist der Anschluss am Hausanschluss erlaubt § 8 Abs. 1, 6, 7 EEG
30 bis 100 kW Frist für den Netzbetreiber 8 Wochen § 8 Abs. 6, 6a EEG
bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit Einnahmen einkommensteuerfrei, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem § 3 Nr. 72 EStG
bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister Voraussetzungen für 0 % Umsatzsteuer auf Module, Speicher und Montage gelten als erfüllt § 12 Abs. 3 UStG
unter 100 kW, Inbetriebnahme ab 25.02.2025 ohne Smart Meter und Steuerbox höchstens 60 % der Leistung ins Netz § 9 Abs. 2 EEG
bis 100 kW Einspeisevergütung möglich, darüber nicht § 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG

Bei einem Einfamilienhaus ändert eine Erweiterung am ehesten etwas an der 7-kW-Schwelle, weil danach ein Smart Meter Pflicht wird. Die Grenze von 30 kWp erreicht ein Einfamilienhaus dagegen selten. Dafür wären mindestens 150 m² Dachfläche nötig, dreimal die 50 m², die Finanztip für 10 kWp ansetzt. Wie die Steuerregeln im Einzelnen aussehen, erklärt der Ratgeber Photovoltaik und Steuer.

Was wir vor der Erweiterung prüfen

Vor jeder Erweiterung prüfen wir die bestehende Anlage, denn ein Fehler darin fällt nach dem Umbau schwerer auf. Dazu messen wir die vorhandenen Stränge durch, wie bei einer Wartung der Photovoltaikanlage, und lesen den Fehlerspeicher des Wechselrichters aus.

Die Herstellergarantie eines Wechselrichters läuft in der Regel höchstens 10 Jahre (Finanztip), und neue Geräte erreichen um 98 % Wirkungsgrad (Fraunhofer ISE). Ist Ihr Gerät älter als zehn Jahre, rechnen wir im Angebot zwei Varianten durch. Entweder läuft der alte Wechselrichter weiter und ein zweiter kommt dazu, oder beide Teile hängen künftig an einem neuen Hybridwechselrichter.

Im Zählerschrank brauchen ein zweiter Wechselrichter und gegebenenfalls ein Smart Meter Platz. Reicht der Platz nicht, steht ein neuer Schrank als eigene Position im Angebot. Auch das Dach unter den neuen Modulen sehen wir uns an, weil es so lange halten sollte wie die Module selbst.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet

Wohin mit den neuen Modulen?

Was kostet eine Erweiterung?

Je kleiner eine Anlage, desto höher ist meist ihr Preis je kWp, und eine Erweiterung um wenige kWp liegt deshalb eher am oberen Ende. Der Preisindex der Verbraucherzentrale zeigt, wie stark der Preis je kWp mit der Größe fällt.

Anlagengröße mittlerer Preis je kWp
4 bis 6 kWp 2.090 €
6 bis 8 kWp 1.820 €
8 bis 9 kWp 1.520 €
9 bis 10 kWp 1.410 €
10 bis 12 kWp 1.290 €

Mittelwerte aus 71 Angeboten von Januar 2025 bis August 2026 für PV-Anlagen ohne Speicher (Verbraucherzentrale, Preisindex, Stand 28.08.2026). Die Verbraucherzentrale nennt die Tabelle selbst keine Orientierung für aktuelle Preise, sie zeigt die Abhängigkeit von der Größe. Für Anlagen bis 30 kWp auf Wohnhäusern fällt keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG).

Für eine durchschnittliche Dachanlage nennt co2online 1.100 bis 1.500 € je kWp inklusive Montage (Stand März 2026). Bei einer Erweiterung kann ein Posten wegfallen, etwa wenn der Zählerschrank schon passt, und ein anderer dazukommen, etwa ein zweiter Wechselrichter. Deshalb stehen alle Posten im Angebot einzeln.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Anmeldung bei Stromnetz Berlin und im Marktstammdatenregister

Auch eine Erweiterung melden wir bei Stromnetz Berlin an, digital über das Kundenportal, das dafür eingetragenen Elektroinstallateuren offensteht. Den Auftrag bestätigen Sie danach selbst im Portal. Bei bestehendem Hausanschluss und insgesamt bis 30 kW muss der Netzbetreiber binnen eines Monats antworten, sonst darf am Hausanschluss angeschlossen werden (§ 8 EEG).

Nach der Inbetriebnahme bleibt ein Monat für die Eintragung im Marktstammdatenregister (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Fehlt sie, werden 10 € je kW und Monat an den Netzbetreiber fällig, nach dem Nachholen noch 2 € (§ 52 EEG). Die einzelnen Schritte für Berlin beschreibt der Ratgeber Photovoltaik anmelden.

Inbetriebnahme noch 2026 oder ab 2027

Für Module, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, gilt das EEG 2023 mit 20 Jahren Vergütung plus dem Rest des Jahres. Für spätere Inbetriebnahmen berät der Bundestag einen Entwurf (Drucksache 21/7867, erste Lesung am 24.09.2026). Danach sollen Anlagen unter 25 kW nur noch 5,2 ct je kWh bekommen, für 3 Jahre statt für 20 und nur bis Ende 2028. Die Bundesregierung plant außerdem, die Einspeisung kleiner und mittlerer Dachanlagen auf 50 % zu begrenzen.

Beschlossen ist davon nichts, und die Zahlen können sich noch ändern. Soll Ihre Erweiterung noch 2026 ans Netz, sprechen Sie das im ersten Termin an, dann sagen wir Ihnen, was dafür vorher geklärt sein muss. Die geltenden Sätze und ihre Zeiträume stehen im Ratgeber zur Einspeisevergütung.

Von der Besichtigung bis zur Eintragung

Eine Erweiterung läuft in sechs Schritten, und Termine dafür nennen wir mit dem Angebot.

  1. Im ersten Termin, vor Ort oder per Video, sehen wir uns Dach, Wechselrichter, Zählerschrank und die Unterlagen Ihrer Anlage an. Dieser Termin ist kostenlos.
  2. Vor Ort messen wir die vorhandenen Stränge durch und prüfen, ob der Wechselrichter die neuen Module aufnehmen kann oder ein zweites Gerät nötig ist.
  3. Sie bekommen ein schriftliches Angebot, in dem Module, Wechselrichter, Unterkonstruktion, Gerüst, Zählerschrank und Anmeldung einzeln stehen.
  4. Nach Ihrer Zusage melden wir die Erweiterung über das Kundenportal von Stromnetz Berlin an, und Sie bestätigen den Auftrag dort.
  5. Nach der Montage nehmen wir die neuen Module in Betrieb und stimmen einen nötigen Zählerwechsel mit Stromnetz Berlin ab.
  6. Binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme tragen Sie die Erweiterung mit unseren technischen Daten ins Marktstammdatenregister ein.

Beispiel: 5,5 kWp von 2012 und 6 kWp auf der Garage

Beispiel. Einfamilienhaus in Kladow, Süddach mit 35 Grad Neigung, darauf 5,5 kWp mit Inbetriebnahme im Mai 2012 und Teileinspeisung. Mit der neuen Wärmepumpe reicht der Strom nicht mehr, und die Garage hat ein Satteldach mit 30 Grad, dessen Ost- und Westseite frei sind. Geplant sind je 3 kWp auf beiden Seiten.

Nach PVGIS bringen 3 kWp nach Osten rund 2.535 kWh im Jahr (3 × 845). Die 3 kWp nach Westen kommen auf rund 2.469 kWh (3 × 823), zusammen also auf rund 5.000 kWh. Die alte Anlage behält ihren Satz bis zum 31.12.2032, dem Ende von 20 Jahren plus Rest des Inbetriebnahmejahres. Gehen die neuen 6 kWp bis zum 31.12.2026 in Betrieb, erhalten sie bei Teileinspeisung 7,70 ct je kWh bis Ende 2046.

Mit zusammen 11,5 kWp liegt das Haus nun über 7 kW, und ein Smart Meter wird Pflicht. Ihr Anteil an dessen Kosten beträgt höchstens 50 € im Jahr (§ 30 Abs. 1 MsbG). Für eine Steuerbox, über die der Netzbetreiber die Einspeisung regeln kann, kommen höchstens 50 € dazu. Einkommensteuerfrei bleiben die Einnahmen, weil 11,5 kWp unter der Grenze von 30 kWp je Wohneinheit liegen (§ 3 Nr. 72 EStG). Was die Erweiterung kostet, hängt vor allem daran, ob der alte Wechselrichter weiterlaufen kann, und das steht nach der Messung im Angebot.

Reihenhauszeile mit Satteldächern, auf zwei der Dächer schwarze Solarmodule

Wann Dachdecker und Energieberater gefragt sind

Für das Dach selbst ist der Dachdecker zuständig, für die Frage, was im ganzen Haus zuerst kommt, ein Energieberater. Steht eine Dachsanierung in den nächsten Jahren an, gehört sie vor die Erweiterung. Dann müssen die alten Module nur einmal ab- und wieder aufgebaut werden. Bei einem wesentlichen Umbau des Dachs greift außerdem die Berliner Solarpflicht nach § 3 Abs. 1 SolarG Bln. Ob Wärmepumpe, Dämmung oder mehr Module Vorrang haben, beantwortet ein Energieberater für das ganze Gebäude.

Wo wir Anlagen erweitern

Wir erweitern Anlagen in allen zwölf Berliner Bezirken und in Potsdam, wo ein anderer Netzbetreiber zuständig ist, bei dem wir ebenso anmelden. Für den ersten Termin ist es gleich, ob Ihr Haus in Spandau, in Lichtenberg oder in einem anderen Bezirk steht. Wir sehen uns zuerst an, was schon auf dem Dach liegt und was der Wechselrichter noch aufnehmen kann.

Ihre Erweiterung planen

Für eine erste Einschätzung brauchen wir die Leistung und das Inbetriebnahmejahr Ihrer Anlage, ein Foto vom Display des Wechselrichters und eines der freien Dachfläche. Schicken Sie Angaben und Fotos an kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de. Wir sagen Ihnen dann, welcher der beiden Wege für Ihr Dach in Frage kommt. Die Angaben lassen sich auch über das Formular für Ihre Anfrage schicken.

Häufige Fragen

Kann ich meine bestehende PV-Anlage erweitern?

Ja, wenn auf dem Dach, der Garage oder einem Anbau Platz für weitere Module ist. Die neuen Module kommen entweder an den vorhandenen Wechselrichter oder an ein eigenes Gerät. Welcher Weg passt, hängt vor allem von Alter und Leistungsreserve Ihres Wechselrichters ab.

Behält meine alte Anlage ihre Einspeisevergütung?

Ja, die bestehende Anlage behält ihren Satz bis zum Ende ihrer Laufzeit. Diese dauert 20 Jahre plus den Rest des Jahres, in dem sie in Betrieb ging (§ 25 Abs. 1 EEG). Für die neuen Module gilt der Satz ihres eigenen Inbetriebnahmezeitraums.

Welche Vergütung bekommen die neuen Module?

Gehen sie zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb, gelten bei Teileinspeisung 7,70 ct je kWh bis 10 kWp. Für den Anteil zwischen 10 und 40 kWp sind es 6,66 ct. Für Inbetriebnahmen ab 2027 berät der Bundestag einen Entwurf mit 5,2 ct für 3 Jahre bei Anlagen unter 25 kW. Beschlossen ist dieser Entwurf noch nicht.

Brauche ich nach der Erweiterung einen Smart Meter?

Ja, wenn die installierte Leistung danach über 7 kW liegt (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 b MsbG). Ihr Anteil an den Kosten ist gesetzlich begrenzt, auf höchstens 50 € im Jahr bis 15 kW, 110 € bis 25 kW und 140 € bis 100 kW. Für eine Steuerbox kommen höchstens 50 € im Jahr dazu.

Bleibt meine Anlage nach der Erweiterung steuerfrei?

Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind einkommensteuerfrei, höchstens bis 100 kWp je Steuerpflichtigem (§ 3 Nr. 72 EStG). Für Module, Speicher und Montage auf Wohnhäusern gilt 0 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 3 UStG). Ein Einfamilienhaus erreicht die Grenze von 30 kWp auch nach einer Erweiterung selten.

Muss ich die Erweiterung anmelden?

Ja, beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Bei Stromnetz Berlin melden wir die neuen Module über das Kundenportal an, und Sie bestätigen den Auftrag dort. Ins Marktstammdatenregister gehört die Erweiterung binnen eines Monats nach der Inbetriebnahme, sonst werden 10 € je kW und Monat fällig (§ 52 EEG).

Passt mein alter Wechselrichter zu neuen Modulen?

Oft nicht, weil heutige Module andere Spannungen und Ströme haben als die in einem älteren Strang. Dann bekommen die neuen Module einen eigenen Wechselrichter, etwa einen Hybridwechselrichter, an den sich später ein Speicher anschließen lässt. Die Herstellergarantie eines Wechselrichters läuft in der Regel höchstens 10 Jahre.

Was kostet es, eine PV-Anlage zu erweitern?

Je kleiner eine Anlage, desto höher ist meist der Preis je kWp. Im Preisindex der Verbraucherzentrale liegen Anlagen mit 4 bis 6 kWp bei 2.090 € je kWp, solche mit 9 bis 10 kWp bei 1.410 €. Das sind Mittelwerte aus 71 Angeboten, Stand August 2026. Den Preis für Ihre Erweiterung nennen wir nach dem ersten Termin im schriftlichen Angebot.

Brauche ich eine Baugenehmigung für weitere Module?

Nein, Solaranlagen auf Dach und Fassade sind in Berlin verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a BauO Bln). Abstände und Brandschutz gelten trotzdem, und zu Brandwänden müssen Module seit dem 23. Juli 2026 mindestens 0,50 m Abstand halten. Bei einem Baudenkmal braucht es die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks.

Soll ich zuerst erweitern oder zuerst einen Speicher nachrüsten?

Das hängt davon ab, wann Ihnen Strom fehlt. Bleibt mittags Strom übrig und fehlt er abends, hilft eher ein Speicher. Reicht der Strom vom Dach schon tagsüber nicht, etwa wegen Wärmepumpe oder Elektroauto, helfen eher mehr Module, und beides lässt sich auch verbinden.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
Unverbindlich, Antwort am nächsten Werktag

Ihre Photovoltaik-Anlage für Berlin

Schreiben Sie kurz, um welches Haus und welches Dach es geht. Fotos von Dach und Zählerschrank können Sie danach per E-Mail schicken — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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