Ist seit dem Bau Ihrer Anlage eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto dazugekommen, reicht der Strom vom Dach oft nicht mehr. Dann lässt sich die Anlage um weitere Module erweitern, auf einer freien Dachseite, auf der Garage oder auf einem Anbau. Für die neuen Module gilt der Einspeisesatz ihres eigenen Inbetriebnahmezeitraums. Gehen sie zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb, sind das bei Teileinspeisung 7,70 ct je kWh für Anlagen bis 10 kWp. Die Einheit kWp steht für Kilowatt Peak, die Nennleistung der Module.
Die bestehende Anlage behält ihren Satz bis zum Ende ihrer Laufzeit, also 20 Jahre plus den Rest ihres Inbetriebnahmejahres (§ 25 Abs. 1 EEG). Teileinspeisung heißt dabei, dass Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und nur den Rest ins Netz geben. Was sich durch die Erweiterung ändern kann, sind Zähler, Steuer und Netzanschluss, je nachdem, welche Schwelle die Leistung danach überschreitet.
Wir planen die Erweiterung, montieren Module und Wechselrichter, passen den Zählerschrank an und melden die neuen Module bei Stromnetz Berlin an. Bei der Eintragung ins Marktstammdatenregister, dem amtlichen Register aller Stromerzeuger, helfen wir Ihnen mit den technischen Daten.


