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Hand mit Schraubendreher an einem geöffneten Zählerschrank mit Sicherungen und Klemmen
Solaranlagen mit Speicher

Photovoltaik anmelden in Berlin: Schritte, Fristen und wer was erledigt

Eine neue PV-Anlage in Berlin wird zweimal angemeldet, bei Stromnetz Berlin und im Marktstammdatenregister. Ins Register muss sie binnen 1 Monat, sonst werden 10 € je kW und Monat fällig.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de

Eine Photovoltaikanlage in Berlin wird an zwei Stellen angemeldet, beim Netzbetreiber Stromnetz Berlin und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die Netzanmeldung reicht Ihr Elektrobetrieb über das Kundenportal ein, den Registereintrag machen Sie als Betreiber binnen 1 Monat nach der Inbetriebnahme. Fehlt der Eintrag, werden 10 € je kW installierter Leistung und Monat fällig (§ 52 EEG).

Den größten Teil der Arbeit erledigt der Elektrobetrieb. Ihre Aufgaben sind die Bestätigung im Kundenportal, der Registereintrag und bei Volleinspeisung eine kurze Mitteilung an den Netzbetreiber.

Die Anmeldung in Berlin Schritt für Schritt

Von der Netzanfrage bis zum Registernachweis sind es sieben Schritte, und für drei davon setzt das Gesetz eine Frist. Die Tabelle zeigt, wer jeweils handelt, was gebraucht wird und welche gesetzliche Frist gilt.

Schritt Wer Was gebraucht wird Gesetzliche Frist
1. Netzanfrage im Kundenportal von Stromnetz Berlin Elektroinstallateur, bei Stromnetz Berlin eingetragen technische Daten von Modulen, Wechselrichter und Speicher keine
2. Beauftragung im Portal bestätigen Sie als Kunde Zugang zum Kundenportal keine
3. Netzverträglichkeitsprüfung und Antwort Stromnetz Berlin Ergebnis mit Zeitplan und Kostenvoranschlag 1 Monat bis 30 kW mit bestehendem Anschluss, 8 Wochen bei über 30 bis 100 kW (§ 8 EEG)
4. Volleinspeisung mitteilen, falls gewünscht Sie als Betreiber Mitteilung in Textform vor der Inbetriebnahme, danach jährlich vor dem 1. Dezember (§ 48 Abs. 2a EEG)
5. Inbetriebnahme und Zählersetzung Elektrobetrieb und Stromnetz Berlin abgestimmter Termin keine
6. Eintrag im Marktstammdatenregister Sie als Betreiber Anlagendaten und Datum der Inbetriebnahme 1 Monat nach Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV)
7. Registernachweis an Stromnetz Berlin Sie als Betreiber Bestätigung aus dem Register Voraussetzung für die Einspeisevergütung

Quellen: EEG, MaStRV, Angaben von Stromnetz Berlin zur Einspeisung, Stand Oktober 2026.

Die Fristen in der Tabelle sind Höchstfristen aus dem Gesetz. Wie lange es bei Ihrer Anlage tatsächlich dauert, hängt vom Netzbetreiber und vom Termin für den Zähler ab, deshalb nennen wir dafür keine Wochenzahl.

Wer meldet die Anlage bei Stromnetz Berlin an?

Die Netzanfrage stellt ein Elektroinstallateur, der bei Stromnetz Berlin eingetragen ist, und zwar nur digital über das Kundenportal. Für Anlagen bis 100 kWp läuft das seit dem 1. Juli 2022 ausschließlich online. Stromnetz Berlin betreibt das Netz im ganzen Stadtgebiet, in Berlin gibt es für den Netzanschluss also nur diesen einen Ansprechpartner.

Nachdem der Installateur die Anfrage gestellt hat, bestätigen Sie im Portal, dass Sie ihn beauftragt haben. Erst danach geht es mit der Prüfung und den Terminen für Inbetriebnahme und Zähler weiter.

Technisch gilt für Anlagen unter 135 kW die Anschlussregel VDE-AR-N 4105, ab 135 kW die VDE-AR-N 4110. Für ein Einfamilienhaus und die meisten Mehrfamilienhäuser greift damit die erste Regel.

Welche Fristen gelten für den Netzbetreiber?

Bei Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit Hausanschluss muss Stromnetz Berlin spätestens 1 Monat nach Eingang der Anfrage antworten (§ 8 EEG). Die Antwort enthält das Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung, also ob das Netz an dieser Stelle den zusätzlichen Strom aufnehmen kann. Dazu kommen ein Zeitplan, ein Kostenvoranschlag und die Angabe, ob der Netzbetreiber beim Anschluss dabei sein muss.

Bleibt die Antwort aus, darf die Anlage nach den technischen Regeln am bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden, auch ohne dass der Netzbetreiber dabei ist. Diese Regel gibt dem Hausbesitzer Planungssicherheit, wenn sich die Antwort verzögert.

Für Anlagen über 30 bis 100 kW hat Stromnetz Berlin 8 Wochen Zeit, um zu melden, dass der bestehende Anschluss nicht geeignet ist. Kommt in dieser Zeit keine solche Meldung, darf die Anlage dort angeschlossen werden. Die genauen Regeln stehen in § 8 EEG.

Marktstammdatenregister: Eintrag binnen eines Monats

Ins Marktstammdatenregister, das amtliche Register der Bundesnetzagentur für Stromerzeugungsanlagen, tragen Sie Ihre Anlage spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme ein (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Den Eintrag machen Sie online im Marktstammdatenregister, mit Ihren Daten als Betreiber und den technischen Daten der Anlage.

Fehlt der Eintrag, muss der Betreiber 10 € je kW und Monat an den Netzbetreiber zahlen (§ 52 EEG). Bei einer Anlage mit 10 kWp wären das 100 € für jeden Monat ohne Eintrag. Wird er nachgeholt, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 € je kW und Monat.

Für die Einspeisevergütung verlangt Stromnetz Berlin den Nachweis, dass die Anlage im Register steht. Welche Sätze bei Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026 gelten und was danach geplant ist, steht im Ratgeber zur Einspeisevergütung für Solarstrom.

Zähler und Smart Meter nach der Inbetriebnahme

Inbetriebnahme und Zählersetzung stimmen Elektrobetrieb und Stromnetz Berlin miteinander ab. Der neue Zähler erfasst getrennt, wie viel Strom Sie aus dem Netz beziehen und wie viel Sie einspeisen.

Hat die Anlage mehr als 7 kW, ist ein Smart Meter vorgeschrieben (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 b MsbG). Gemeint ist ein intelligentes Messsystem, also ein digitaler Zähler, der seine Werte selbst übermittelt, dazu eine Steuerbox für den Netzbetreiber. Was Sie dafür höchstens zahlen, regelt das Messstellenbetriebsgesetz.

Leistung der Anlage Ihr Anteil am Smart Meter je Jahr
über 7 bis 15 kW höchstens 50 €
über 15 bis 25 kW höchstens 110 €
über 25 bis 100 kW höchstens 140 €
Steuerbox zusätzlich höchstens 50 €

Gesetzliche Preisobergrenzen nach § 30 Abs. 1 und 2 MsbG, Stand Oktober 2026.

Für eine typische Hausanlage mit 8 bis 10 kWp gilt also die erste Zeile. Solange Smart Meter und Steuerbox fehlen, dürfen Anlagen unter 100 kW, die ab dem 25.02.2025 in Betrieb gegangen sind, höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG).

Volleinspeisung vor der Inbetriebnahme mitteilen

Wer den gesamten Strom einspeisen und dafür den höheren Satz bekommen will, teilt das Stromnetz Berlin vor der Inbetriebnahme in Textform mit, etwa per E-Mail. Diese Mitteilung muss danach jedes Jahr vor dem 1. Dezember für das folgende Jahr beim Netzbetreiber sein (§ 48 Abs. 2a EEG). Bei der üblichen Teileinspeisung, bei der Sie den Strom zuerst selbst nutzen, entfällt dieser Schritt.

Braucht eine PV-Anlage in Berlin eine Baugenehmigung?

Nein, Solaranlagen auf Dach- und Außenwandflächen sind in Berlin verfahrensfrei, sie brauchen also keine Baugenehmigung (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a BauO Bln). Die Vorschriften gelten trotzdem, etwa der Abstand zu Brandwänden. Der beträgt seit dem 23.07.2026 einheitlich mindestens 0,50 m (§ 32 Abs. 5 BauO Bln), gemeint ist zum Beispiel die Trennwand zur Nachbarhälfte bei Doppel- und Reihenhäusern.

Steht das Haus unter Denkmalschutz, braucht die Anlage eine denkmalrechtliche Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks, im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt (§ 11, § 12 DSchG Bln). Die Behörde prüft den Antrag binnen 4 Wochen auf Vollständigkeit und entscheidet binnen 3 Monaten. Wie Sie den Antrag vorbereiten, steht unter Photovoltaik und Denkmalschutz in Berlin.

Balkonkraftwerk: nur ins Register

Ein Balkonkraftwerk mit bis zu 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung melden Sie nur im Marktstammdatenregister an (§ 8 Abs. 5a EEG). VA steht für die Scheinleistung des Wechselrichters, Wp für die Spitzenleistung der Module. Diese vereinfachte Anmeldung gilt seit dem 16.05.2024.

Stromnetz Berlin verlangt dafür keinen eigenen Antrag, und der alte Zähler darf bis zum Tausch weiterlaufen (§ 10a Abs. 3 EEG). Was beim Balkonkraftwerk in Berlin sonst gilt, auch in Mietwohnung und Eigentümergemeinschaft, steht im eigenen Ratgeber.

Was wir bei der Anmeldung übernehmen

Die Netzanfrage im Kundenportal stellen wir für Sie, und Inbetriebnahme und Zählersetzung stimmen wir mit Stromnetz Berlin ab. Für den Registereintrag stellen wir Ihnen alle Daten zusammen, von der Leistung in kWp bis zum Tag der Inbetriebnahme. Die Bestätigung im Portal und den Eintrag ins Register machen Sie mit diesen Angaben selbst.

Bei jeder Photovoltaikanlage für das Einfamilienhaus gehört die Netzanmeldung zu unserem Auftrag. Welche Steuerregeln an der eingetragenen Leistung hängen, erklärt die Seite Photovoltaik und Steuer.

Beispiel. Doppelhaushälfte in Biesdorf, Anlage mit 9 kWp und Speicher, Teileinspeisung, der Hausanschluss ist vorhanden. Weil die Anlage unter 30 kW bleibt, muss Stromnetz Berlin binnen 1 Monat auf die Netzanfrage antworten. Weil sie über 7 kW liegt, ist ein Smart Meter vorgeschrieben, und Ihr Anteil daran beträgt höchstens 50 € im Jahr, die Steuerbox höchstens weitere 50 €. Nach der Inbetriebnahme bleibt 1 Monat für den Registereintrag, und an der Trennwand zur Nachbarhälfte halten die Module mindestens 0,50 m Abstand.

Welche Schritte bei Ihrem Haus anfallen, sehen wir am schnellsten an einem Foto vom Zählerschrank und einem vom Dach. Beide Fotos schicken Sie per Mail an kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de. Das Anfrageformular unten auf dieser Seite nimmt Ihre Angaben ebenfalls auf.

Stadtvilla mit Walmdach aus roten Ziegeln, auf der Dachfläche schwarze Solarmodule, alter Baumbestand

Häufige Fragen

Wer meldet die PV-Anlage in Berlin beim Netzbetreiber an?

Das macht ein Elektroinstallateur, der bei Stromnetz Berlin eingetragen ist, und zwar digital über das Kundenportal. Sie bestätigen danach im Portal, dass Sie ihn beauftragt haben. Einen Papierantrag gibt es für Anlagen bis 100 kWp nicht mehr.

Wie lange hat Stromnetz Berlin Zeit für die Antwort?

Bei Anlagen bis 30 kW auf einem Grundstück mit Hausanschluss gilt eine Frist von 1 Monat nach Eingang der Anfrage (§ 8 EEG). Bei mehr als 30 bis 100 kW sind es 8 Wochen. Das sind gesetzliche Höchstfristen und keine Angabe zur üblichen Dauer.

Bis wann muss die Anlage ins Marktstammdatenregister?

Spätestens 1 Monat nach der Inbetriebnahme (§ 5 Abs. 5 MaStRV). Den Eintrag macht der Betreiber selbst online, der Solarbetrieb liefert die technischen Daten dafür.

Was passiert, wenn ich den Registereintrag vergesse?

Dann muss der Betreiber 10 € je kW und Monat an den Netzbetreiber zahlen (§ 52 EEG). Wird der Eintrag nachgeholt, sinkt der Betrag rückwirkend auf 2 € je kW und Monat. Die Einspeisevergütung zahlt Stromnetz Berlin erst mit Nachweis des Eintrags.

Was kostet der Smart Meter für eine PV-Anlage?

Ab mehr als 7 kW ist ein Smart Meter vorgeschrieben. Ihr Anteil daran beträgt höchstens 50 € im Jahr bis 15 kW, 110 € bis 25 kW und 140 € bis 100 kW (§ 30 Abs. 1 MsbG). Für die Steuerbox kommen höchstens 50 € im Jahr dazu.

Brauche ich für die Solaranlage eine Baugenehmigung?

Nein. Für Solaranlagen auf Dach und Fassade braucht es in Berlin keine Baugenehmigung (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a BauO Bln). Abstände und Brandschutz gelten trotzdem. Bei einem Baudenkmal brauchen Sie die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks.

Muss ich ein Balkonkraftwerk bei Stromnetz Berlin anmelden?

Nein, ein Balkonkraftwerk bis 800 VA Wechselrichterleistung und 2.000 Wp Modulleistung gehört nur ins Marktstammdatenregister (§ 8 Abs. 5a EEG). Stromnetz Berlin verlangt keinen eigenen Antrag, und der alte Zähler darf bis zum Tausch weiterlaufen.

Muss ich Volleinspeisung gesondert anmelden?

Ja, die Volleinspeisung teilen Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme in Textform mit. Danach muss die Mitteilung jeweils vor dem 1. Dezember für das folgende Jahr vorliegen (§ 48 Abs. 2a EEG).

Was muss ich selbst erledigen und was der Solarbetrieb?

Der Betrieb stellt die Netzanfrage, stimmt Inbetriebnahme und Zählersetzung mit Stromnetz Berlin ab und stellt die Daten für das Register zusammen. Sie bestätigen die Beauftragung im Kundenportal und tragen die Anlage selbst ins Marktstammdatenregister ein.

Was gilt für größere Anlagen über 30 kW?

Für den Anschluss an einem bestehenden Hausanschluss gilt dann eine Frist von 8 Wochen statt 1 Monat. Ab 135 kW gilt statt der VDE-AR-N 4105 die VDE-AR-N 4110. Feste Einspeisevergütung gibt es nur bis 100 kW (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 EEG).

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
Unverbindlich, Antwort am nächsten Werktag

Ihre Photovoltaik-Anlage für Berlin

Schreiben Sie kurz, um welches Haus und welches Dach es geht. Fotos von Dach und Zählerschrank können Sie danach per E-Mail schicken — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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