Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?
Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es für den Anteil bis 10 kWp 7,70 ct je kWh. Wer im selben Zeitraum den gesamten Strom einspeist, bekommt 12,22 ct. Mit kWp ist die Nennleistung aller Module zusammen gemeint, so wie sie im Datenblatt steht.
Teileinspeisung heißt, dass Sie den Solarstrom zuerst im Haus nutzen und nur den Überschuss ins Netz geben. Bei der Volleinspeisung geht alles ins Netz, und der Haushalt kauft seinen Strom weiter vollständig beim Versorger. Die Tabelle zeigt alle Sätze für Anlagen auf Gebäuden, wie die Bundesnetzagentur sie für diesen Zeitraum veröffentlicht hat.
| Leistungsanteil |
Teileinspeisung |
Volleinspeisung |
| bis 10 kWp |
7,70 ct/kWh |
12,22 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp |
6,66 ct/kWh |
10,24 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp |
5,44 ct/kWh |
10,24 ct/kWh |
Gültig für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026, Quelle: Bundesnetzagentur, Stand Oktober 2026.
Die niedrigeren Sätze gelten nur für den Teil der Leistung, der über 10 kWp hinausgeht. Bei einer Anlage mit 12 kWp und Start in diesem Zeitraum werden also 10/12 des eingespeisten Stroms weiter mit 7,70 ct vergütet.
Die Sätze sinken alle sechs Monate um 1 % (§ 49 EEG). Wer seine Anlage vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 in Betrieb genommen hat, bekommt bis 10 kWp deshalb 7,78 ct. Diesen Satz behält er für die ganze Laufzeit.