Wie groß sollte die Anlage für einen Betrieb sein?
Eine Gewerbeanlage richtet sich nach dem Strom, den der Betrieb tagsüber selbst verbraucht, und nach den Grenzen, an denen sich die Regeln ändern. Beides sehen wir uns an, bevor wir eine Größe vorschlagen.
Eigenverbrauch am Tag
Selbst verbrauchter Solarstrom ersetzt Strom, den der Betrieb sonst einkauft, während eingespeister Strom nur die Vergütung nach dem EEG bringt. Deshalb werten wir zuerst den Lastgang aus, also die Viertelstundenwerte Ihres Verbrauchs, oder die Rechnungen eines Jahres, wenn es keine Lastgangmessung gibt. Kühlung, Lüftung und Maschinen laufen oft in den sonnigen Stunden. Wo am Wochenende wenig läuft, kann ein Speicher oder eine Ladestation für Firmenfahrzeuge einen Teil des Überschusses im Betrieb halten.
Größenklassen und ihre Regeln
Vier Grenzen bestimmen, welche Regeln für eine Gewerbeanlage gelten, und die Übersicht fasst sie für Anlagen zusammen, die 2026 in Betrieb gehen. Teileinspeisung heißt dabei, dass der Betrieb einen Teil des Stroms selbst nutzt und nur den Rest ins Netz gibt.
| Anlagengröße |
Netzanschluss bei Stromnetz Berlin |
Messung |
Einspeisung bei Teileinspeisung |
| bis 30 kW |
Antwort auf die Netzanfrage binnen eines Monats, danach Anschluss am bestehenden Hausanschluss erlaubt (§ 8 EEG) |
Smart Meter ab mehr als 7 kW, Ihr Anteil höchstens 50 € bis 15 kW, 110 € bis 25 kW, darüber 140 € im Jahr |
7,70 ct je kWh für den Anteil bis 10 kWp, 6,66 ct für den Anteil bis 40 kWp |
| über 30 bis 100 kW |
Aussage zum bestehenden Anschluss binnen acht Wochen (§ 8 EEG) |
Smart Meter, Ihr Anteil höchstens 140 € im Jahr, Steuerbox höchstens 50 € |
5,44 ct je kWh für den Anteil von 40 bis 100 kWp |
| über 100 kW |
Technik nach VDE-AR-N 4105, Netzanfrage bei Stromnetz Berlin |
Smart Meter |
keine feste Einspeisevergütung, Verkauf über einen Direktvermarkter (§ 21 EEG) |
| ab 135 kW |
Technik nach VDE-AR-N 4110 |
Smart Meter |
wie über 100 kW |
Einspeisesätze der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 1. August bis 31. Dezember 2026; Smart-Meter-Beträge nach § 30 MsbG.
Bis 30 kW gilt die kürzeste Netzfrist, über 100 kW endet die feste Vergütung, und ab 135 kW werden die technischen Nachweise umfangreicher. Neue Anlagen unter 100 kW ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Das macht umso weniger aus, je mehr Strom der Betrieb mittags selbst verbraucht. Steuerfrei sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, wie der Ratgeber Photovoltaik und Steuer mit § 3 Nr. 72 EStG erklärt.