In Berlin muss eine Solaranlage aufs Dach, wenn ein Gebäude mit mehr als 50 m² Nutzungsfläche neu gebaut oder sein Dach wesentlich umgebaut wird. Beim Neubau sind mindestens 30 % der Bruttodachfläche zu belegen, im Bestand mindestens 30 % der Nettodachfläche (§ 4 SolarG Bln). Für Wohngebäude im Bestand mit bis zu 10 Wohnungen genügt alternativ eine Mindestleistung von 2, 3 oder 6 kW. Die Pflicht gilt für Bauvorhaben, die ab dem 1. Januar 2023 begonnen wurden.
Kontrolliert wird sie von den Bauaufsichtsämtern der Bezirke. Einen Nachweis verlangen die Ämter nur auf Nachfrage, und wer keine Anlage baut, muss mit einem Bußgeld rechnen.
