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Solaranlagen mit Speicher

Photovoltaik-Förderung in Berlin: was SolarPLUS 2026 zahlt

Berlin fördert Photovoltaik 2026 über das Landesprogramm SolarPLUS, vor allem den Speicher zu einer neuen Anlage. Dafür gibt es bis zu 4.750 €, gestaffelt nach der Leistung in kWp.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de

Das Land Berlin zahlt 2026 für den Speicher einer neuen Photovoltaikanlage bis zu 4.750 €. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser und für Reihenhäuser. Das Geld kommt aus dem Landesprogramm SolarPLUS, das die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe trägt und die IBB Business Team abwickelt. Die Richtlinie gilt vom 08.01.2026 bis zum 31.12.2026, beantragt wird nur online.

Neben dem Speicher gibt es Pauschalen für einen neuen Zählerschrank und für die Mehrkosten einer denkmalgerechten Anlage. Für Mehrfamilienhäuser und Gewerbedächer übernimmt die zweite Förderlinie SolarPLUS L bei PV mit Speicher bis zu 50 % der Kosten, höchstens 30.000 €. Der Bund ergänzt das mit dem Förderkredit KfW 270 für Anlage und Speicher.

SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser

SolarPLUS S ist die Förderlinie für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser und zahlt feste Pauschalen statt eines Anteils der Kosten. Die Tabelle zeigt die drei Bausteine mit Betrag und Voraussetzung, so wie sie in Ziffer 2.4 der Richtlinie stehen.

Baustein Pauschale Voraussetzung
Stromspeicher zu einer neuen PV-Anlage 250 € je kWp, ab 2 kWp 500 €, ab 19 kWp 4.750 € Speicher kommt mit der neuen Anlage oder spätestens 3 Monate nach ihrer Inbetriebnahme
Mehrkosten einer denkmalgerechten PV-Anlage 300 € je kWp, von 600 € bis 5.700 € Denkmalgenehmigung liegt beim Antrag vor
Neuer Zählerschrank 750 € pauschal Kosten mindestens 1.160 € brutto; alter Schrank zu klein, nicht regelkonform oder vor dem 31.12.2014 in Betrieb

Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026 (Fassung vom 13.03.2026), Ziffer 2.4, Stand Oktober 2026.

Bei einer gewöhnlichen Hausanlage ist der Speicher der größte Baustein. Der Zählerschrank kommt hinzu, wenn der alte für Anlage und neuen Zähler nicht reicht. Für Balkonkraftwerke nimmt SolarPLUS keine Anträge mehr an, das Modul E dafür lief bis zum 31.12.2025.

Wie viel Zuschuss gibt es für den Speicher?

SolarPLUS S zahlt für den Speicher 250 € je volles kWp der neuen Anlage. Das beginnt bei 500 € ab 2 kWp und endet beim Höchstbetrag von 4.750 € ab 19 kWp. Mit kWp ist die Spitzenleistung der Module unter Normbedingungen gemeint, also die Größe der PV-Anlage und nicht die des Speichers.

Gezählt werden nur volle kWp, angefangene bleiben außen vor. Für eine Anlage mit 8,4 kWp zählen deshalb 8 kWp, und der Zuschuss beträgt 8 × 250 € = 2.000 €. Ältere Ratgeber rechnen noch mit einem Betrag je kWh Speicherkapazität, nach der Richtlinie 2026 gilt das nicht mehr.

Wie groß der Speicher sein sollte, richtet sich nach Ihrem Stromverbrauch und nicht nach der Pauschale. Wie wir beides zusammen auslegen, steht bei der Solaranlage mit Speicher in Berlin.

Kommt der Speicher erst nach der Anlage, muss der Antrag spätestens 3 Monate nach deren Inbetriebnahme gestellt sein. Was beim Nachrüsten eines Stromspeichers technisch zu prüfen ist, etwa Wechselrichter und Platz im Zählerschrank, sehen wir uns am Haus an.

Luftbild einer Gewerbehalle, deren Flachdach mit Reihen von Solarmodulen belegt ist

Zählerschrank und Denkmal: zwei weitere Pauschalen

Für einen neuen Zählerschrank zahlt SolarPLUS S pauschal 750 €, wenn der Tausch mit Einbau mindestens 1.160 € brutto kostet. Außerdem muss der alte Schrank zu klein sein, nicht mehr den Regeln entsprechen oder vor dem 31.12.2014 in Betrieb gegangen sein. Welche dieser Bedingungen bei Ihnen zutrifft, erkennen wir am Typenschild und am Aufbau des Schranks.

Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz, übernimmt SolarPLUS S die Mehrkosten der denkmalgerechten Ausführung mit 300 € je kWp, von 600 € bis 5.700 €. Die Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks muss dafür schon beim Antrag vorliegen. Welche Ausführungen die Behörden genehmigen und wie das Verfahren läuft, steht im Ratgeber zu Photovoltaik auf denkmalgeschützten Häusern.

SolarPLUS L für Mehrfamilienhaus und Gewerbe

SolarPLUS L richtet sich an Mehrfamilienhäuser, Gewerbe und andere Nichtwohngebäude und zahlt einen Anteil der Kosten statt einer Pauschale. Den höchsten Satz bekommen natürliche Personen, kleine Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, mittlere Unternehmen erhalten den mittleren und große den niedrigsten. Wer nur eine einzelne Eigentumswohnung besitzt, stellt keinen eigenen Antrag, das läuft über die Gemeinschaft.

In der Tabelle stehen die drei Sätze je Baustein in dieser Reihenfolge, dazu der Höchstbetrag.

Baustein Anteil je nach Antragsteller Höchstbetrag
PV-Anlage mit Speicher 50 / 40 / 30 % 30.000 €
Denkmalgerechte PV, Fassaden-PV, PV auf dem Gründach 50 / 40 / 30 % 30.000 €
Gutachten, Machbarkeitsstudie, Messkonzept für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung 65 / 55 / 45 % 15.000 €
Messplätze und Zählerschränke 50 / 40 / 30 % 15.000 €
Netzanschlüsse zusammenlegen 50 / 40 / 30 % 10.000 €

Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Ziffer 3.4, Stand Oktober 2026.

Für ein Mietshaus mit Mieterstrom sind die Konzept- und Messbausteine interessant, weil dort die höheren Sätze gelten und die Kosten anfallen, bevor gebaut wird. Wie sich Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung unterscheiden, steht unter Mieterstrom in Berlin, die Planung der Anlage selbst unter Photovoltaik fürs Mehrfamilienhaus.

Antrag vor Auftrag: so läuft SolarPLUS

Den Antrag stellen Sie online über das Portal der IBB Business Team, bevor Sie den Auftrag erteilen. Als Beginn des Projekts zählt schon der Vertragsschluss, eine verbindliche Bestellung oder eine Anzahlung, ein schriftliches Angebot dagegen noch nicht.

  1. Angebot einholen. Das Angebot nennt die Leistung in kWp, die nutzbare Speicherkapazität und alle Posten, damit im Antrag die richtigen Werte stehen.
  2. Antrag stellen. Antragsteller ist der Eigentümer, und die technischen Unterlagen dafür stellen wir mit dem Angebot zusammen.
  3. Bestätigung abwarten. Bei SolarPLUS L beauftragen Sie erst nach der Eingangsbestätigung der IBB, sonst entfällt der Zuschuss. Bei SolarPLUS S geht ein Beginn vor dem Antrag auf eigenes Risiko.
  4. Bauen und in Betrieb nehmen. Montage, Netzanmeldung und Inbetriebnahme laufen danach so wie bei jeder anderen Anlage in Berlin.
  5. Nachweis und Auszahlung. Nach Abschluss reichen Sie den Verwendungsnachweis ein und fordern die Auszahlung gesondert an.

Das Antragsportal und die Richtlinie im Wortlaut finden Sie auf der Programmseite der IBB. Bis zur Eingangsbestätigung halten wir bei SolarPLUS L keinen Montagetermin fest, damit kein Projektbeginn vor dem Antrag liegt.

Welche Bedingungen gelten für den Zuschuss?

Die Anlage muss ein Fachbetrieb bauen, bei Eigenmontage zahlt SolarPLUS nichts. Für den Speicher verlangt die Richtlinie außerdem eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren, also Ersatz zum Zeitwert, falls er in dieser Zeit ausfällt.

Blei-Säure-Akkus, Speicher aus Eigenbau und gebrauchte Systeme sind nicht förderfähig, und bar bezahlte Rechnungen zählen ebenfalls nicht. Für Anlage und Speicher gilt eine Zweckbindung von 3 Jahren, in denen beide für den geförderten Zweck in Betrieb bleiben müssen.

KfW-Kredit 270 für Anlage und Speicher

Bundesweit finanziert die KfW Photovoltaikanlagen und Speicher mit dem Kredit 270, und zwar bis zu 100 % der Kosten. Die Laufzeit reicht bis 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre ohne Tilgung. Beantragt wird er über die Hausbank, und zwar vor Beginn des Vorhabens.

Privatpersonen können den Kredit nutzen, wenn sie einen Teil ihres Solarstroms einspeisen, und auch ein nachgerüsteter Speicher lässt sich damit finanzieren. Die Zinsen richten sich nach Bonität und Sicherheiten, die Konditionen des Tages veröffentlicht die KfW zum Programm 270. Kosten, die schon über die KfW gefördert sind, bezuschusst SolarPLUS nicht ein zweites Mal.

Nullsteuersatz: 0 % Umsatzsteuer beim Kauf

Auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage für ein Wohnhaus fallen beim Kauf 0 % Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG). Dieser Nullsteuersatz gilt seit dem 1. Januar 2023 und ist nicht befristet. Alle Preisspannen im Ratgeber zu den Kosten einer PV-Anlage sind deshalb Endpreise.

Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind zudem einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Wann die Vermutung bis 30 kWp greift und was für den Speicher gilt, erklären wir unter Photovoltaik und Steuern.

Was gilt nach dem 31.12.2026?

Die SolarPLUS-Richtlinie 2026 endet am 31.12.2026, und eine Nachfolgeregelung ist bis heute nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026). Für 2026 stehen nach der Pressemitteilung der Senatsverwaltung vom 09.01.2026 insgesamt 13 Millionen Euro bereit.

Von 2022 bis Anfang 2026 gingen 36.846 Anträge ein, und 29.050 davon wurden bewilligt. Ob das Programm 2027 mit denselben Beträgen weiterläuft, steht noch nicht fest, deshalb nennen wir jeden Betrag mit Stand Oktober 2026.

Was wir beim Förderantrag übernehmen

Häufige Fragen

Wie viel Förderung gibt es für einen Stromspeicher in Berlin?

SolarPLUS S zahlt 250 € je volles kWp der neuen PV-Anlage, ab 2 kWp also mindestens 500 € und ab 19 kWp höchstens 4.750 €. Wie viele kWh der Speicher fasst, ändert am Betrag nichts. Die Beträge stehen so in der Förderrichtlinie 2026.

Kann ich einen Speicher für eine bestehende Anlage fördern lassen?

SolarPLUS S fördert den Speicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage. Kommt er nachträglich dazu, muss der Antrag spätestens 3 Monate nach Inbetriebnahme dieser Anlage gestellt sein. Einen nachgerüsteten Speicher können Sie außerdem über den KfW-Kredit 270 finanzieren.

Muss ich den SolarPLUS-Antrag vor dem Auftrag stellen?

Bei SolarPLUS L ja, denn Sie dürfen erst nach der Eingangsbestätigung der IBB beauftragen, sonst entfällt der Zuschuss. Bei SolarPLUS S geht ein Projektbeginn vor dem Antrag auf eigenes Risiko. Als Beginn zählen schon Vertragsschluss, verbindliche Bestellung oder Anzahlung.

Wer stellt den Antrag, der Solarbetrieb oder ich?

Den Antrag stellt der Eigentümer online bei der IBB Business Team, und der Solarbetrieb liefert dafür Angebot, Datenblätter und technische Angaben. Montieren muss ein Fachbetrieb, weil SolarPLUS eine Eigenmontage nicht bezuschusst.

Was zahlt SolarPLUS für einen neuen Zählerschrank?

SolarPLUS S zahlt 750 € pauschal, wenn der Tausch mit Einbau mindestens 1.160 € brutto kostet. Dazu muss der alte Schrank zu klein sein, nicht regelkonform oder vor dem 31.12.2014 in Betrieb gegangen sein.

Gibt es einen Zuschuss für Photovoltaik auf einem Denkmal?

Für Ein- und Zweifamilienhäuser übernimmt SolarPLUS S die Mehrkosten einer denkmalgerechten Anlage mit 300 € je kWp, von 600 € bis 5.700 €. Die denkmalrechtliche Genehmigung muss beim Antrag vorliegen. Bei Mehrfamilienhaus und Gewerbe läuft die denkmalgerechte Anlage über SolarPLUS L mit bis zu 50 % der Kosten.

Wie viel zahlt SolarPLUS für eine Anlage auf dem Mehrfamilienhaus?

SolarPLUS L übernimmt bei PV mit Speicher 50, 40 oder 30 % der Kosten, je nach Antragsteller, höchstens 30.000 €. Gutachten, Machbarkeitsstudien und Messkonzepte für Mieterstrom bekommen 65, 55 oder 45 %, höchstens 15.000 €. Beauftragt wird erst nach der Eingangsbestätigung.

Wie lange läuft SolarPLUS noch?

Die Richtlinie 2026 gilt vom 08.01.2026 bis zum 31.12.2026, das Budget für dieses Jahr liegt bei 13 Mio. €. Eine Regelung für 2027 ist bisher nicht veröffentlicht, Stand Oktober 2026.

Lässt sich SolarPLUS mit dem KfW-Kredit kombinieren?

Ja, beide lassen sich nebeneinander nutzen, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden. Was die KfW schon fördert, zählt bei SolarPLUS also nicht mit. Den Kredit beantragen Sie über Ihre Bank, bevor das Vorhaben beginnt.

Wie lange muss ich eine geförderte Anlage betreiben?

Für Anlage und Speicher gilt eine Zweckbindung von 3 Jahren. So lange müssen beide für den geförderten Zweck in Betrieb bleiben. Für den Speicher verlangt die Richtlinie außerdem eine Zeitwertersatzgarantie von 10 Jahren.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
Unverbindlich, Antwort am nächsten Werktag

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