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Photovoltaik-Anlage Berlin — zur Startseite Photovoltaik-Anlage Berlin Solaranlagen mit Speicher ERSTER TERMIN kostenlos
Fünfgeschossiges Mehrfamilienhaus mit heller Fassade und Balkonen, auf dem Dach Solarmodule
Solaranlagen mit Speicher

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus in Berlin für Vermieter und WEG

Wir planen und bauen Solaranlagen für Mehrfamilienhäuser in Berlin, für Vermieter und Eigentümergemeinschaften. Für PV mit Speicher zahlt SolarPLUS L bis zu 30.000 € Zuschuss.

oder per E-Mail: kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de

Die Anfrage läuft in 6 Schritten. Eine Option wählen Sie mit der Eingabetaste oder der Leertaste; danach öffnet sich der nächste Schritt.

Schritt 1 von 6
Was planen Sie?

Wählen Sie, was am nächsten kommt. Den Rest klären wir im Gespräch.

Für welches Gebäude?

Damit wir wissen, wie viel Dach und wie viel Verbrauch es gibt.

Welche Dachform hat das Haus?

Eine Schätzung genügt. Fotos können Sie später schicken.

Was soll dazugehören?

Mehrfachauswahl, wenn mehreres zutrifft.

Wann soll die Anlage laufen?

Damit wir den Termin planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns am nächsten Werktag und vereinbaren einen ersten Termin bei Ihnen oder per Video. Dieser erste Termin kostet nichts.

oder per E-Mail:kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de

Auf einem Mehrfamilienhaus erzeugt die Solaranlage Strom für viele Haushalte unter einem Dach. Ob dieser Strom in den Wohnungen ankommt oder ins Netz geht, hängt am Betriebsmodell, das Sie als Eigentümer wählen. Zur Wahl stehen Mieterstrom, die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und die Volleinspeisung. Für eine Anlage mit Speicher übernimmt das Berliner Landesprogramm SolarPLUS L einen Teil der Kosten, höchstens 30.000 €.

Wir planen solche Anlagen für Vermieter und Eigentümergemeinschaften (WEG) in Berlin und Potsdam. Dazu gehört das Messkonzept, also die Anordnung der Zähler, mit der sich Solarstrom und Netzstrom je Wohnung trennen lassen. Angemeldet wird die Anlage in Berlin über das Kundenportal von Stromnetz Berlin.

Mieterstrom, Gebäudeversorgung oder Volleinspeisung?

Die drei Modelle unterscheiden sich darin, wer den Solarstrom bekommt und wer den übrigen Strom für die Wohnungen liefert. Beim Mieterstrom verkauft der Betreiber den Solarstrom an die Bewohner und liefert auch den Reststrom aus dem Netz, also die Vollversorgung. Dafür zahlt ihm der Netzbetreiber einen Zuschlag je gelieferter Kilowattstunde.

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verteilt der Betreiber nur den Solarstrom nach einem festen Schlüssel auf die Wohnungen. Bei der Volleinspeisung geht aller Strom ins Netz. Die Tabelle nennt die Sätze für Anlagen, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen; kWp ist die Spitzenleistung der Module.

Mieterstrom Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung Volleinspeisung
Rechtsgrundlage § 42a EnWG, § 21 Abs. 3 EEG § 42b EnWG § 48 Abs. 2a EEG
Solarstrom geht an Bewohner mit Mieterstromvertrag teilnehmende Wohnungen nach Aufteilungsschlüssel das öffentliche Netz
Reststrom aus dem Netz liefert der Betreiber (Vollversorgung) wählt jeder Haushalt selbst wie bisher vom eigenen Anbieter
Zahlung vom Netzbetreiber Mieterstromzuschlag 2,51 ct je kWh bis 10 kW, 2,33 ct bis 40 kW; Überschuss mit Einspeisevergütung kein Mieterstromzuschlag; Überschuss mit Einspeisevergütung 12,22 ct je kWh bis 10 kWp, darüber anteilig 10,24 ct
Vertrag mit den Bewohnern Mieterstromvertrag, getrennt vom Mietvertrag, Bindung höchstens 2 Jahre Gebäudestromnutzungsvertrag; in der WEG kann ein Beschluss ihn ersetzen keiner
Preis für die Bewohner höchstens 90 % des Grundversorgungstarifs im Vertrag vereinbart entfällt
Messung Messkonzept für alle Mieterstromkunden Werte je Viertelstunde für jede teilnehmende Wohnung Zähler für die Einspeisung

Der größte Unterschied liegt beim Reststrom. Beim Mieterstrom wird der Betreiber zum Stromlieferanten mit allen Pflichten, bei der Gebäudeversorgung behält jeder Haushalt seinen Anbieter. Wie beide Modelle im Alltag laufen, beschreibt der Ratgeber zu Mieterstrom und Gebäudeversorgung in Berlin. Eine Volleinspeisung melden Sie dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme und danach jährlich vor dem 1. Dezember (§ 48 Abs. 2a EEG).

Was zur Anlage auf dem Mehrfamilienhaus gehört

Neben Modulen und Wechselrichter planen wir vor allem die Zählerplätze, denn an ihnen hängt, welches Betriebsmodell im Haus möglich ist. Die Tabelle zeigt, welche Bausteine wir übernehmen.

Baustein Was wir tun
Dach Fläche, Verschattung und Abstand zu Brandwänden prüfen, Modulplan zeichnen
Module, Wechselrichter, Speicher nach dem Verbrauch im Haus auslegen, liefern und montieren
Zählerschrank und Messplätze prüfen und, wo nötig, erneuern
Messkonzept für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung entwerfen, mit Stromnetz Berlin abstimmen
Anmeldung Netzanfrage im Kundenportal von Stromnetz Berlin, Hilfe beim Marktstammdatenregister
Unterlagen für SolarPLUS L zu Speicher und Messkonzept technische Angaben liefern; den Antrag stellt der Eigentümer oder die WEG
Vorlage für die Versammlung Angebot, Modulplan und Messkonzept zum Verschicken mit der Einladung

Für eine Volleinspeisung reicht ein einfacher Zähleraufbau. Mieterstrom und Gebäudeversorgung brauchen ein Messkonzept, das jede teilnehmende Wohnung erfasst. Deshalb sehen wir uns im ersten Termin den Zählerraum so gründlich an wie das Dach.

Was kostet eine Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus?

Für Anlagen über 16 kWp lag der Preis im Mittel bei 1.010 € je kWp, inklusive Montage. Das zeigt der Preisindex der Verbraucherzentrale aus 71 Angeboten. Die Verbraucherzentrale versteht diese Mittelwerte nicht als Orientierung für aktuelle Preise, sie zeigen aber, wie der Preis je kWp mit der Größe fällt.

Posten Richtwert Quelle, Stand
PV-Anlage 10 bis 12 kWp 1.290 € je kWp Verbraucherzentrale, Preisindex, 28.08.2026
PV-Anlage 12 bis 14 kWp 1.240 € je kWp Verbraucherzentrale, Preisindex, 28.08.2026
PV-Anlage 14 bis 16 kWp 1.220 € je kWp Verbraucherzentrale, Preisindex, 28.08.2026
PV-Anlage über 16 kWp 1.010 € je kWp Verbraucherzentrale, Preisindex, 28.08.2026
Stromspeicher mit Installation 400 bis 800 € je kWh Finanztip, 28.05.2026
Smart Meter, Anteil des Betreibers höchstens 110 € im Jahr bei 15 bis 25 kW, 140 € bei 25 bis 100 kW § 30 Abs. 1 MsbG
Steuerbox höchstens 50 € im Jahr § 30 Abs. 2 MsbG
Betriebskosten 1 bis 2 % der Investition im Jahr Fraunhofer ISE, 20.08.2026

Endpreise inklusive Montage. Auf Wohngebäuden fällt für Anlage, Speicher und Montage keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG); bis 30 kWp laut Marktstammdatenregister gilt das als erfüllt. Stand der Tabelle: Oktober 2026.

Dazu kommen Posten, die beim Einfamilienhaus selten anfallen: neue Zählerplätze, das Messkonzept und ein Gerüst im Hof oder über mehrere Geschosse. Im Angebot stehen sie einzeln, damit Sie Angebote vergleichen können.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

SolarPLUS L: Zuschuss für Speicher, Messkonzept und Zählerplätze

Bei einer PV-Anlage mit Speicher fördert SolarPLUS L den Speicher mit 50, 40 oder 30 % der Kosten, höchstens mit 30.000 €. Zum Speicher zählen dabei auch Energiemanagement, Batteriewechselrichter und Installation.

Baustein in SolarPLUS L Zuschuss je nach Antragsteller höchstens
Speicher zur PV-Anlage mit Energiemanagement und Installation 50 / 40 / 30 % 30.000 €
Gutachten zu Statik, Dachzustand oder Verschattung, Machbarkeitsstudie, Messkonzept für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung 65 / 55 / 45 % 15.000 €
Messplätze und Zählerschränke 50 / 40 / 30 % 15.000 €
Zusammenlegung von Netzanschlüssen für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung 50 / 40 / 30 % 10.000 €
denkmalgerechte PV, gebäudeintegrierte Fassaden-PV, PV über einem Gründach 50 / 40 / 30 % 30.000 €

Quelle: Förderrichtlinie SolarPLUS 2026, Ziff. 3.4, Fassung vom 13.03.2026, gültig bis 31.12.2026.

Den größten Betrag gibt es für den Speicher, den höchsten Satz für Gutachten und Messkonzept. Dort bekommen Privatpersonen, Eigentümergemeinschaften und kleine Unternehmen 65 %, mittlere Unternehmen 55 % und große 45 %.

Den Zuschuss zu Speicher oder Messkonzept beantragen Sie online bei der IBB Business Team, bevor Sie den Auftrag erteilen. Erst nach der Eingangsbestätigung unterschreiben Sie den Vertrag. Für den Speicher verlangt die Richtlinie außerdem einen Fachbetrieb, eine Zweckbindung von 3 Jahren und eine Zeitwertersatzgarantie über 10 Jahre, also Ersatz zum Zeitwert bei einem Defekt. Alle Bausteine beider Förderlinien erklärt der Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung in Berlin.

Berliner Regeln für Mietshäuser und Eigentümergemeinschaften

Eine Solaranlage auf dem Dach braucht in Berlin keine Baugenehmigung (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a BauO Bln). Drei Landesregeln greifen bei Mehrfamilienhäusern trotzdem, und wir prüfen sie vor der Planung.

Solarpflicht bei Dachsanierung. Wer das Dach grundständig saniert, ausbaut oder aufstockt, muss nach dem Solargesetz Berlin eine Solaranlage installieren. Verlangt sind mindestens 30 % der Nettodachfläche, also der Fläche ohne Verschattung, Dachfenster und Nordseiten. Bei Wohngebäuden genügen alternativ 3 kW bei 3 bis 5 Wohnungen und 6 kW bei 6 bis 10 Wohnungen (§ 4 Abs. 2 SolarG Bln). Ausnahmen und Bußgelder stehen im Ratgeber zur Solarpflicht für Berliner Dächer.

Abstand zu Brandwänden. Seit dem 23. Juli 2026 gilt zu Brandwänden ein Abstand von mindestens 0,50 m, egal wie hoch die Module aufgeständert sind (§ 32 Abs. 5 BauO Bln). Bei Mietshäusern, die Wand an Wand stehen, bleibt so mehr Fläche für Module, denn früher galt für höhere Anlagen ein größerer Abstand.

Denkmalschutz. Steht das Haus unter Denkmalschutz, braucht die Anlage eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirks. Nach dem Solarleitfaden des Landesdenkmalamts sind Anlagen, die man von der Straße aus nicht sieht, in der Regel genehmigungsfähig. Den Antrag beschreibt die Seite zu Photovoltaik unter Denkmalschutz.

Wie eine Eigentümergemeinschaft zur Solaranlage kommt

In einer WEG entscheidet die Eigentümerversammlung über die Anlage auf dem gemeinsamen Dach, und der Verwalter setzt den Beschluss um. Für die Abstimmung braucht sie ein Angebot mit Modulplan, Kosten, Betriebsmodell und Messkonzept, das sich mit der Einladung verschicken lässt.

Wählt die Gemeinschaft die Gebäudeversorgung, kann ihr Beschluss den Gebäudestromnutzungsvertrag ersetzen (§ 42b Abs. 6 EnWG). Das ist der Vertrag, der regelt, welchen Anteil am Solarstrom jede Wohnung bekommt. Den Zuschuss aus SolarPLUS L für Speicher oder Messkonzept beantragt die Gemeinschaft, einzelne Wohnungseigentümer sind dort nicht antragsberechtigt.

Für die Einkommensteuer gilt § 3 Nr. 72 EStG mit einer Grenze von 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem. Mehr dazu steht im Ratgeber zur Steuer bei Photovoltaik.

Ablauf am Mehrfamilienhaus: vom ersten Termin bis zum Zählertausch

Bis zur Inbetriebnahme sind es sieben Schritte, und zwei davon liegen bei Ihnen: der Beschluss und der Förderantrag.

  1. Erster Termin. Wir sehen uns Dach, Zählerraum und Hausanschluss an und besprechen das Betriebsmodell. Dieser erste Termin ist kostenlos.
  2. Angebot. Sie bekommen ein schriftliches Angebot, in dem jeder Posten einzeln steht.
  3. Beschluss. Die WEG stimmt in der Versammlung ab, ein einzelner Eigentümer entscheidet selbst.
  4. Förderantrag. Der Antrag auf SolarPLUS L für Speicher oder Messkonzept geht vor dem Auftrag online an die IBB Business Team.
  5. Netzanfrage. Wir stellen sie bei Stromnetz Berlin. Bis 30 kW muss der Netzbetreiber binnen eines Monats antworten, zwischen 30 und 100 kW binnen 8 Wochen (§ 8 EEG).
  6. Montage. Wir montieren Module, Wechselrichter, Speicher und bei Bedarf neue Zählerplätze und stimmen den Zählertausch mit Stromnetz Berlin ab.
  7. Inbetriebnahme. Binnen eines Monats danach muss die Anlage im Marktstammdatenregister stehen, dem Register der Bundesnetzagentur für Stromerzeuger (§ 5 Abs. 5 MaStRV).

Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag nach dem EEG 2023 gelten für Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen. Für spätere Anlagen berät der Bundestag einen Entwurf mit deutlich kürzerer Vergütung (Drucksache 21/7867), beschlossen ist er noch nicht. Soll Ihre Anlage noch 2026 ans Netz, sprechen Sie das im ersten Termin an, denn Beschluss und Förderantrag brauchen Vorlauf.

Planungsfragen am Mehrfamilienhaus

Drei technische Fragen entscheiden über Größe und Aufbau der Anlage.

Flachdach oder Steildach?

Auf einem Flachdach stellen wir die Module meist nach Osten und Westen auf. Das bringt in Berlin nach PVGIS, dem Ertragsrechner der EU-Kommission, rund 863 kWh je kWp im Jahr. Ein Süddach mit 35 Grad Neigung liefert rund 1.049 kWh, dafür verteilt sich der Ost-West-Ertrag gleichmäßiger über den Tag. Statik, Ballast und Abdichtung behandelt die Seite zur Solaranlage auf dem Flachdach.

Mehrere Netzanschlüsse im Haus

Hat ein Haus mehrere Netzanschlüsse, etwa für zwei Aufgänge, lassen sie sich für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung zusammenlegen. SolarPLUS L bezuschusst diese Zusammenlegung mit 50, 40 oder 30 % bis 10.000 €, und die Miete darf deswegen nicht steigen.

Smart Meter und Einspeisegrenze

Bei mehr als 7 kW baut der Messstellenbetreiber ein Smart Meter ein, also einen digitalen Zähler, der seine Werte selbst übermittelt (§ 29 Abs. 1 MsbG). Dazu kommt eine Steuerbox, über die der Netzbetreiber die Einspeisung regeln kann. Bis beide laufen, dürfen neue Anlagen unter 100 kW höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen (§ 9 Abs. 2 EEG). Der Verbrauch im Haus fällt nicht unter diese Grenze.

Begrünter Innenhof eines Altbaus mit Fahrradständern, an der Dachkante Solarmodule

Beispiel: acht Wohnungen, neues Flachdach

Was Dachdecker, Statiker und Stromlieferant übernehmen

Für drei Aufgaben brauchen Sie neben uns weitere Fachleute.

Dachdecker. Eine alte Abdichtung oder Eindeckung lassen Sie vor der Montage erneuern, sonst müssten die Module für die Dachsanierung später wieder herunter.

Statiker. Bei älteren Dächern klärt ein Gutachten, ob die Konstruktion die zusätzliche Last trägt. SolarPLUS L bezuschusst solche Gutachten zur Statik mit bis zu 65 %.

Stromlieferant. Beim Mieterstrom schließt jemand die Lieferverträge, rechnet ab und beschafft den Reststrom. Das ist der Betreiber selbst oder ein Unternehmen, das Mieterstrom als Dienstleistung anbietet.

Mehrfamilienhäuser in allen Berliner Bezirken und in Potsdam

Wir bauen Anlagen auf Mehrfamilienhäusern in allen zwölf Berliner Bezirken und in Potsdam. In Friedrichshain-Kreuzberg und Charlottenburg-Wilmersdorf gehört ein größerer Teil der Wohnhäuser einer Eigentümergemeinschaft als in den übrigen Bezirken (Zensus 2022). Gemischt genutzte Häuser und reine Gewerbedächer behandelt die Seite zu Photovoltaik für Gewerbe.

Der nächste Schritt für Ihr Haus

Für das erste Gespräch genügen die Zahl der Wohnungen, Fotos von Dach und Zählerraum und, falls vorhanden, der letzte Beschluss der Eigentümerversammlung zum Dach. Damit wenden Sie sich per Mail an kontakt@photovoltaik-anlage-berlin.de. Die Eckdaten können Sie auch über das Anfrageformular schicken, danach vereinbaren wir den ersten Termin am Haus oder per Video.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung?

Beim Mieterstrom liefert der Betreiber den Bewohnern ihren kompletten Strom, also auch den Teil aus dem Netz, und erhält dafür einen Zuschlag vom Netzbetreiber. Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung verteilt er nur den Solarstrom, den restlichen Strom kauft jeder Haushalt bei seinem eigenen Anbieter. Einen Mieterstromzuschlag gibt es für diese Variante nicht (§ 42b EnWG).

Müssen alle Mieter beim Mieterstrom mitmachen?

Nein. Der Mieterstromvertrag darf nicht Teil des Mietvertrags sein, deshalb entscheidet jeder Mieter selbst, ob er Solarstrom vom Dach bezieht (§ 42a EnWG). Er bindet ihn höchstens 2 Jahre und endet von allein, sobald der Mieter die Wohnung zurückgibt.

Wie viel zahlt SolarPLUS L für eine Anlage auf dem Mehrfamilienhaus?

Für den Speicher einer PV-Anlage gibt SolarPLUS L je nach Antragsteller 50, 40 oder 30 % der Kosten, höchstens 30.000 €. Messkonzepte für Mieterstrom oder Gebäudeversorgung fördert das Programm mit 65, 55 oder 45 %, höchstens mit 15.000 €. Maßgeblich ist die Förderrichtlinie 2026, die bis zum 31.12.2026 gilt.

Wann muss der Antrag für SolarPLUS L gestellt werden?

Vor dem Auftrag. Der Zuschuss für Speicher oder Messkonzept wird online bei der IBB Business Team beantragt, und den Vertrag mit dem Solarbetrieb unterschreiben Sie erst nach der Eingangsbestätigung. Wer früher beauftragt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.

Gilt die Solarpflicht auch für mein Mietshaus?

Sie gilt, sobald Sie das Dach ausbauen, aufstocken oder grundständig sanieren und dabei die Schicht erheblich erneuern, die das Regenwasser ableitet. Verlangt sind dann 30 % der Nettodachfläche oder alternativ 3 kW bei 3 bis 5 Wohnungen und 6 kW bei 6 bis 10 Wohnungen (§ 4 Abs. 2 SolarG Bln). Solange das Dach bleibt, wie es ist, entsteht keine Pflicht.

Wie entscheidet eine Eigentümergemeinschaft über eine Solaranlage?

Die Eigentümerversammlung stimmt über die Anlage auf dem gemeinsamen Dach ab, auf Grundlage eines Angebots mit Modulplan, Kosten und Betriebsmodell. Wählt sie die Gebäudeversorgung, kann derselbe Beschluss die Verträge mit den einzelnen Wohnungen ersetzen (§ 42b Abs. 6 EnWG). Den Antrag bei SolarPLUS L stellt dann die Gemeinschaft, nicht der einzelne Eigentümer.

Braucht eine Solaranlage auf dem Mietshaus eine Baugenehmigung?

Nein, Solaranlagen auf Dächern und Fassaden sind in Berlin verfahrensfrei (§ 61 Abs. 1 Nr. 3 a BauO Bln). Abstände gelten trotzdem, zu Brandwänden zum Beispiel mindestens 0,50 m. Bei einem Baudenkmal muss außerdem die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks zustimmen.

Welche Zähler braucht man für Mieterstrom?

Mieterstrom und Gebäudeversorgung brauchen ein Messkonzept, das Solarstrom und Netzstrom jeder teilnehmenden Wohnung getrennt erfasst. Für die Gebäudeversorgung schreibt § 42b EnWG Messwerte je Viertelstunde vor. Hat die Anlage mehr als 7 kW, baut der Messstellenbetreiber außerdem ein Smart Meter mit Steuerbox ein.

Sind die Einnahmen aus der Anlage steuerfrei?

Nach § 3 Nr. 72 EStG sind Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit von der Einkommensteuer befreit, insgesamt bis 100 kWp je Steuerpflichtigem. Auf Anlage, Speicher und Montage fällt bei Wohngebäuden keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG).

Was passiert mit dem Strom, den das Haus nicht verbraucht?

Er fließt ins Netz, und der Netzbetreiber vergütet ihn nach dem EEG. Bei Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026 gibt es 7,70 ct je kWh bis 10 kWp, für den Anteil bis 40 kWp 6,66 ct. Ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen neue Anlagen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen.

Zwei Paar Hände über einem Dachplan mit eingezeichneten Modulflächen, daneben ein Tablet
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Schreiben Sie kurz, um welches Haus und welches Dach es geht. Fotos von Dach und Zählerschrank können Sie danach per E-Mail schicken — Rückmeldung am nächsten Werktag.

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